Qualitätsstandard durch Gütesicherung

Die Gütesicherung gewährleistet einen vereinbarten Qualitätsstandard sowie die zuverlässige Kennzeichnung der Produkteigenschaften gegenüber dem Kunden. Gerade für Recyclingprodukte, die aus Abfällen hergestellt sind, ist der Nachweis einer neutralen Qualitätskontrolle sowie die Kennzeichnung als Qualitätsprodukt von besonderer Bedeutung für den Absatz.

Die Gütesicherung

  • qualifiziert einen hochwertigen Produktstandard
  • schafft Vertrauen am Markt
  • gewährleistet Rechtssicherheit und
  • weist den Weg vom Abfall zum Produkt.

Weitere Vorteile der Gütesicherung sind:

  • Befreiung von behördlichen Nachweispflichten.
  • Befreiung von der Vorlage der hygienischen Untersuchung gemäß § 3 Abs. 4.
  • Befreiung von der Vorlage der Untersuchungen der behandelten Bioabfälle auf Schwermetalle u.a. gemäß § 4 Abs. 5.
  • Begrenzung der Untersuchungshäufigkeit auf 12 Untersuchungen pro Jahr gemäß § 4 Abs. 6.
  • Befreiung von Bodenuntersuchungen gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4.
  • Befreiung von den Verwertungsnachweisen (abfallrechtliches Begleitscheinverfahren/ Lieferscheine) bei der Abgabe von Bioabfällen gemäß §11 Abs. 2.