LKR Altötting: Rechtsstreit um Erfassung des Bioabfalls ist beendet

Die juristische Auseinandersetzung um die Erfassung und Entsorgung des Biomülls im Landkreis Altötting ist beendet – und zwar nicht im Sinne der Verantwortlichen der Landkreispolitik. Der 12. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in Ansbach lässt die Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München nicht zu, nach der der Landkreis auf Geheiß der Regierung von Oberbayern in Sachen Bioabfall tätig werden muss. Der Grund: Ein "nicht postulationsfähiger Behördenleiter" habe dieses Rechtsmittel eingelegt.

Zum Hintergrund: Der Landkreis Altötting hat sich bislang als einzige Gebietskörperschaft in Bayern geweigert, den Bürgern ein System zur Erfassung von Bioabfällen anzubieten. Der VBS hingegen setzt sich seit längerem für eine flächendeckende Biotonne in Bayern ein.